Martin von Tours (* um 316/317 bis † 8. November 397)
der dritte Bischof von Tours, war in Trier dem dorthin verbannten Athanasius, dem Biografen des Mönchsvaters Antonius begegnet. Martin gründete 361 die Abtei Saint-Martin de Ligugé (lat. Abbatia Sancti Martini, Logociacum) die als erstes Kloster des Abendlandes gilt. Martin nutzte dafür eine verlassene römische Siedlung. Zunächst errichtete er eine Einsiedlerzelle, der sich aber bald 60 weitere Mönche anschlossen. 732 wurde das Kloster von den Arabern zerstört. Nach einer Zeit des Niedergangs, über die Zeugnisse fehlen, stiftete Adalmodis, die erste Frau Herzog Wilhelms V., nach 1003 in Ligugé ein Martinsheiligtum, das mit Benediktinern aus der Abtei Maillezais besiedelt wurde und sich zu einem stark besuchten Wallfahrtsort entwickelte.
Ausnahmsweise stammte „Sankt Martin“ nicht aus einer adligen Familie, genoss aber römische Bürgerrechte, nachdem er 25 Jahre als Soldat in der Armee gedient hatte. Er wurde vom Volk zum Bischof gewählt, nicht weil er reich und mächtig war, sondern weil er Autorität hatte. Er verzichtete auf die Annehmlichkeiten des weltlichen Lebens und kümmert sich um die Menschen speziell auf dem Lande, was ihn von den Asketen unterschied. Auch das Leben Martins wurde (wie bei Antonius) durch einen Biographen, Sulpicius Severus aufgezeichnet. Martins Tätigkeit wurde von Gott durch Wunder bestätigt, die auch nach seinem Tod weiterhin ereigneten und sein Grab zu einem Wallfahrtsort werden ließ. Trotz unzähliger Wunder über die berichtet wurde, ist die Szene in der Martinus vor den Toren Amiens, als junger Soldat zu Pferd seinen Mantel mit einem Bettler teilt im kollektiven Gedächtnis der Menschheit verankert. Besonders im rechtslosen 10 Jahrhundert fürchtete das Volk die Reiterkrieger, die jeden tyrannisierten, der ihnen nicht mit dem Schwert entgegentreten konnte. Martins Mantelteilung, in der sich der vermeintliche Bettler als Christus entpuppte, beflügelte die Imagination derer, die sich vor der Tyrannei der Berittenen, der Ritter, des Adels fürchteten.
Hl. Hieronymus (um 347 bis 419)
brachte das Konzept eines Klosters von einem Wüstenaufenthalt in Syrien mit nach Italien. In Rom wurde aber aus der syrischen Wüstenstrenge zuerst einmal eine Idylle. Hieronymus formte in Rom einen Kreis wohlhabender, frommer Jungfrauen und Witwen, die das asketische Ideal verwirklichen wollten, darunter die Witwen Lea, Marcella und Paula mit ihren Töchtern Blaesilla und Eustochium. Hieronymus geriet jedoch in innerkirchliche Konflikte. Unter anderem hielt man ihm den frühen Tod der jungen Blaesilla (Paulas Tochter) vor. Als er deswegen 385 Rom verlassen musste, begleiteten ihn Paula und Eustochium. Gemeinsam pilgerten sie zu den biblischen Stätten Ägyptens und Palästinas, wo sich Mönchsgemeinschaften angesiedelt hatten. 386 ließen sie sich in Bethlehem nieder und gründeten aus Paulas Vermögen ein Männerkloster, drei Häuser für Jungfrauen und Witwen und ein Pilgerhospiz.
Augustinus (354 bis 430, ab 396 Bischof von Hippo)
Vater der Kleriker-Klöster war Augustinus. Im Jahr 388 kehrte Augustinius nach seiner Konversion zum Christentum von Mailand nach Afrika zurück, um seine Besitztümer in eine Klosteranlage umzuwandeln und mit seinen Klerikern in asketischer Gemeinschaft zu leben. In seinem umfangreichen Schrifttum finden sich zahlreiche Texte zum asketischen gemeinsamen Leben. Daraus wurde nach seinem Tod die Augustinus-Regel zusammengestellt. Ihre endgültige Fassung erhielt die Augustinus-Regel im Frankenreich um das Jahr 700. Aus den augustinischen Kleriker-Klöstern, wurden im Mittelalter die Domkapitel und die Stifte der regulierten Chorherren.
Klostergründer waren in der Regel reiche Laien. Wie auf dem antiken Landsitz konnten zum ländlichen Kloster und seinen Mönchen auch Menschen zählen, die im Dienste des Klosters standen, ohne Mönche zu sein. Schwere Feldarbeit wurde den Sklaven zugewiesen. In der Regel Benedikts heißt es: „Wenn die Brüder jedoch wegen der Ortsverhältnisse oder infolge ihrer Armut –das heißt des Klosters – die Ernte selbst einbringen müssen, dürfen sie nicht verdrossen sein.“ Das heißt, die Regel geht davon aus, dass normalerweise die Mönche die Feldarbeit nicht selbst verrichten. Zudem gab es eine enge Verbindung zwischen der römischen Ordnung, der Kirche repräsentiert durch die Bischöfe und den Klöstern. Die Bischöfe, in Gallien fast ausschließlich aus dem Patriziat stammend, förderten die Klöster, weshalb Mönche wiederum meist die Bischöfe stellten. Bis zu dem Zeitpunkt, in der Konstantinische Wende im 4. Jahrhundert, da das Christentum Staatsreligion wurde, ist ein conversus, ein zum Christentum bekehrter Mensch. Danach wurden nur die wirklich bekehrten, die Mönche und Nonnen, die sich zum asketischen und monastischen Leben entschlossen hatten, conversi bezeichnet. Christsein war also nur noch im Kloster möglich.
Dass Antonius zum Urvater für das mönchische Leben wurde, ist auch der Vita Autonii zu verdanken, dem von Athenasius von Alexandria verfasste Geschichte über das Leben des heiligen Antonius. Das Buch über einen Aussteiger war eine Propagandaschrift über das Mönchtum und wurde ein Bestseller in der Antike. Das römische Reich wurde im 3. Jahrhundert von Bürgerkriegen, Hungersnöte und Epidemien heimgesucht, denen Diokletian 284 durch restriktive Verwaltungsreformen entgegenzuwirken versuchte und dabei das Reich in einen bürokratisch totalitären Zwangsstaat verwandelte. Das Leben in der Wüste, also in unbewohntem Land, wurde der Inbegriff einer Gegenwelt, einer Alternative zu dem unfreien Leben in Städten und Dörfern. Das in der Vita Antoni propagierte Mönchtum galt als anarchistisch und untergrub die die spätromanische Gesellschaft des 4./5. Jahrhunderts.
Diözese
Der Begriff Diözese (altgriechisch dioikesis ‚Verwaltung‘) bezeichnete ursprünglich die staatliche Finanzverwaltung im alten Rom und wurde von Kaiser Diokletian (284–305) aufgegriffen, als er das Reich neu untergliederte. Die Regionaleinteilung Diokletians wurde im 4. Jahrhundert von der alten Kirche für die geographische Strukturierung ihrer Einflusssphäre übernommen. Der Begriff Bistum (von Bischoftum) hingegen bezieht sich auf das Jurisdiktionsgebiet eines Bischofs.Quelle:
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